Planungen Windpark Breuberg


Aktueller Antragsstand


Das Regierungspräsidium Darmstadt hat das förmliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Alle Bürgerinnen und Bürger können ihre Bedenken in ganz normaler Sprache geltend machen.


EINS BIS 19.12.2023 lagen ALLE UNTERLAGEN DER PRÜFUNG DURCH DAS RP IM RATHAUS BREUBERG, MÖMLINGEN, OBERNBURG AUS. Hier findet ihr den LINK zu allen UNTERLAGEN, die zur Prüfung ausliegen.

https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2b31c651-5ced-4819-b94b-9d9ca7879eb9


ZWEI BIS 19.01.2024 KÖNNEN ALLE BÜRGER EINWENDUNGEN ERHEBEN. OHNE DIESE EINWENDUNGEN KÖNNEN KEINE RECHTE IM FALLE EINER KLAGE GELTEND GEMACHT WERDEN.


HIER EIN MUSTERPAPIER (siehe Bilder oben Formerfordernisse).

Das kann genutzt werden und angepasst werden. Wir übernehmen keine Gewähr (wer betroffen ist, kann etwas zu Schattenwurf schreiben).


ADRESSATEN und ABGABEBÜROS: SIEHE OBEN FOTO RECHTS und EMAIL: PG-WINDENERGIE-DA@rpda.hessen.de (Gefahr Ankunft email).


FORM: SIEHE AUCH OBEN FOTOS.


DREI ERÖRTERUNG DER EINWENDUNGEN, 13.3.2024, 10 UHR, HEINRICH-BÖHM-HALLE, SCHWIMMBADSTR. 32-34, 64747 BREUBERG.


DANACH WIRD EINE GENEHMIGUNG ERTEILT ODER NICHT (März 2023).


GEGEN DIESE GENEHMIGUNG KANN WIDERSPRUCH EINGELEGT WERDEN (4 Wochen).


DANACH KANN GEKLAGT WERDEN.


KLAGEN:


- kann im Falle des Denkmalschutzes NUR DIE GEMEINDE.

- kann im Falle des Tierschutzes nur ein KLAGEFÄHIGER VEREIN (davon gibt es nur eine Hand voll).

- können im Falle der Wertminderung des Grundstückes, Gesundheit, Schattenschlag alle Bürger.


Diese Klagen kosten ca. 70.000 Euro. Dazu brauchen wir Spenden.

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als Adressat eingeben info@gegen-windpark-breuberg.de

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Rettet den Breuberger Geo-Naturpark




Allgemeine Info



Waldeigentümerin:   

Bofrost Familienstiftung


7 Windräder


Gesamthöhe pro Windrad: 

ca. 250 m


Standort:   

 von Arnheiter Höhe bis Querberg (Breuberg Hainstadt bis Lützelbach Waldrücken, siehe Plan)


Rodungsfläche pro Windrad: 

ca. 1,5 ha (2 Fussballfelder), Wegebau für Transporte inkl.  Kräne etc.


Einnahmen pro Windrad pro Jahr:   

70.000 bis 90.000 Euro seien „gute Mittelwerte“, heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena) in Berlin.


Einnahmen der Eigentümer der Grundstücke, unter denen die  Stromleitungen verlegt werden: ca. 6000 Euro/Jahr


Einnahmen Eigentümer der Wege:

für Wegerecht unbekannt


Projektgesellschaft:

juwi AG Wörrstadt


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Baugenehmigungsverfahren & Immissionsschutz

WEA mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die anderen Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, auf, binnen eines Monats eine Stellungnahme für ihren Zuständigkeitsbereich abzugeben. Dazu gehört insbesondere auch das nach § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen der Standortgemeinde. 

Bauvorlagen 

Hierzu gehören alle Unterlagen, die für die Beantragung der Baugenehmigung erforderlich sind. Diese ergeben sich regelmäßig aus den Bauprüfverordnungen der Länder. 

Hierzu gehören auch:
  • Standsicherheitsnachweis
  • Schutz vor Eiswurf 
  • Brandschutz
  • Rückbauverpflichtungserklärung mit entsprechendem Sicherungsmittel (Baulast, Bankbürgschaft) 
  • Erklärung über Art, voraussichtliche Menge, Verwertung bzw. Beseitigung der anfallenden Abfälle 
  • Bezeichnung der wassergefährdenden Stoffe nach Art und Menge, vorgesehene Schutzmaßnahmen 
  • Gutachten mit: Schallimmissionsprognose, Schattenwurfprognose, Landschaftspflegerischer Begleitplan/Artenschutzgutachten, in bestimmten Fällen außerdem Bodengutachten, Turbulenzgutachten 
Der für das konkrete Vorhaben erforderliche Inhalt des Genehmigungsantrags wird zweckmäßigerweise vor Antragstellung in der Antragsberatung mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.

Wird der Schwellenwert von 20 WEA nicht erreicht, so wird im Rahmen einer allgemeinen (6 bis 19 Anlagen) oder standortbezogenen Vorprüfung (3 bis 5 Anlagen) des Einzelfalles ermittelt, ob das Vorhaben nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Wenn diese Prüfung – wie regelmäßig – negativ ausfällt, ist eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) nicht erforderlich.

Das förmliche Verfahren

Führt die Vorprüfung hingegen zu dem Ergebnis, dass eine UVP erforderlich ist oder wird der Schwellenwert von 20 WEA im räumlichen Zusammenhang erreicht oder überschritten, ist das Genehmigungsverfahren als förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Fall ist das Vorhaben öffentlich bekannt zu machen, Antrag und Unterlagen sind für einen Monat zur Einsicht öffentlich auszulegen. Während des Auslegungszeitraums und vier Wochen darüber hinaus kann die Öffentlichkeit gegenüber der Genehmigungsbehörde schriftliche Einwendungen vorbringen. 
 
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