Wichtig

  • von  Eure Interessengemeinschaft Gegen-Windpark-Breuberg
  • 12 Juli, 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger

Da man etwaige Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung seines Hauses, Gesundheitsbeeinträchtigung, Schattenschlag, Denkmalschutz usw. juristisch nur dann behält, wenn man VORHER IN DER 4 wöchigen OFFENLEGUNG persönlich seine Einwände vorgebracht hat, haben wir von der Interessengemeinschaft Gegen-Windpark-Breuberg Schreiben vorbereitet für uns Alle.

Warum jetzt?

Falls eine Genehmigung der Windkraftanlagen vor oder in den Ferien passiert, dann genießen viele von uns zu Recht die Ferien und haben vielleicht keine Zeit, sich um ihre Rechte zu kümmern.

DAHER BIETEN WIR AN, DASS DIE ENTSPRECHENDEN SCHREIBEN am 19./20. und 21.7. von 17 bis 20 Uhr UNTERZEICHNET WERDEN KÖNNEN. WIR REICHEN SIE DANN FÜR EUCH EIN IM FALLE DER OFFENLEGUNG IN DEN FERIEN.

Wo?

Garten hinter dem Haus von Michael Romig, Arnheiter Str. 26, 64747 Breuberg Rai-Breitenbach.

(Wir hatten bisher 2000 Euro ANWALTSKOSTEN. Vielleicht mögen Sie uns für die Kopien/Service ein paar Pfennige als Auslage dalassen :-) )

 

Herzlich,

Eure Interessengemeinschaft Gegen-Windpark-Breuberg